Beiträge und Gebühren

Nach der Satzung und Finanzrichtlinie unseres Vereins werden zur Deckung der Ausgaben von den Mitgliedern Beiträge erhoben. Bei Aufnahme in den Verein wird keine Aufnahmegebühr berechnet. Die Höhe der monatlichen Mitgliedsbeiträge wird lt. Satzung von der Mitgliederversammlung beschlossen. Als Übungsmitglieder gelten ordentliche Mitglieder mit eingeschränkter körperlicher Belastungsfähigkeit.

Die Mitgliedsbeiträge werden monatlich fällig und im Lastschriftverfahren der Geldinstitute erhoben. Wenn der Lastschrifteinzug durch Selbstverschulden des Mitglieds nicht ausgeführt werden kann, trägt das Mitglied die daraus entstehenden Kosten (Bankgebühren + Verwaltungsgebühren).

Abteilungen können zur Deckung evtl. Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung und nach Bestätigung durch den Gesamtvorstand gesonderte Abteilungsbeiträge erheben. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekannt zugeben.

In dem Mitgliedsbeitrag sind die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Brandenburg e.V. und des übergeordneten Landesverbandes, dem Brandenburger Behindertensportverband e.V. enthalten.