Information zur ärtzlichen Empfehlung

Wir freuen uns, Ihnen zur Konsolidierung und Erweiterung der Rehabilitationsergebnisse Ihrer Patienten die aufgeführten bewegungstherapeutischen Maßnahmen anbieten zu können.

Qualitativ hochwertige Angebote zur Gesundheitsförderung durch Bewegung im Rahmen von Gesundheitssport und Sporttherapie bilden den Schwerpunkt unserer Arbeit. Die Angebote werden vom Aktiv GB e.V. in den Räumen des Rehazentrums veranstaltet.

Ergänzende Leistungen / Rehabilitationssport

Rehasport/Funktionstraining wird den Versicherten ärztlich verordnet (nach § 44 SGB IX ) und in Gruppen, unter Berücksichtigung von Art und Schwere der Behinderung, durchgeführt. Diese Leistungen liegen außerhalb des gesetzlichen Rezeptierungsrahmens und können unter finanzieller Einbindung der Krankenkassen für alle Versicherten genutzt werden.

Rehabilitationssport und Funktionstraining ergänzen auf sinnvolle Weise die ärztliche Behandlung am Wohnort. Hinsichtlich der Voraussetzungen für die Genehmigung gelten die Bestimmungen der aktuell gültigen Rahmenvereinbarung vom 01.01.2011. Die Krankenkassen unterstützen den Rehabilitationssport und das Funktionstraining in zertifizierten Gruppen und Vereinen.

Den Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport stellt die oder der Versicherte bei seiner Krankenkasse auf dem Mustervordruck 56. Die Formulare können auch vom Aktiv GB e.V. angefordert werden. Der Antrag ist vertragsärztlich zu bescheinigen und der Krankenkasse zur Genehmigung vorzulegen. Die einzelne Verordnung erstreckt sich im Regelfall auf 50 Übungseinheiten (ÜE) in einem Zeitraum von 18 Monaten.

Der Koronarsport erstreckt sich mit 90 ÜE über eine Dauer von 24 Monaten. Versicherte mit folgenden Diagnosen: Cerebralparese, Doppelamputation, schwere Schädel-Hirn-Verletzungen, Querschnittlähmung, schwere Lähmung, organische Hirnschädigung, geistige Behinderung, schwere chronische Lungenkrankheit, Morbus Parkinson, Morbus Bechterew, Multiple Sklerose und Blindheit (in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung erworben) erhalten von der Krankenkasse eine Kostenübernahme für 120 ÜE über 36 Monate.

Eine Folgeverordnung für Rehabilitationssport/Funktionstraining ist nach stationären oder ambulanten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erneut möglich.

Den Antrag auf Kostenübernahme für Funktionstraining stellt die oder der Versicherte bei seiner Krankenkasse auch auf dem Mustervordruck 56. Die Formulare können vom Aktiv GB e.V. angefordert werden. Der Antrag ist vertragsärztlich zu bescheinigen und der Krankenkasse zur Genehmigung vorzulegen. Die einzelne Verordnung erstreckt sich im Allgemeinen auf ein bis drei Übungsveranstaltungen je Woche für die Dauer von 12 Monaten. Für Patient*innen mit folgenden chronischen Krankheiten: rheumatoide Arthritis, schwere Polyathrosen, Osteoporose, Morbus Bechterew, Kollagenosen, Psoriasis-Arthritis und Fibromyalgie-Syndrom erstreckt sich das Funktionstraining über 24 Monate.

Zugangsweg

Grundsätzlich kann jede*r Interessierte die ausgeschriebenen Sportangebote des Aktiv GB e.V. wahrnehmen.

Soll die Krankenkasse die Kostenpauschale für den Rehabilitationsport/Funktionstraining übernehmen, ist eine ärztliche Verordnung nach § 44 SGB IX (Rehabilitationssport/Funktionstraining) in jedem Falle erforderlich. Die Rehabilitationsträger begrüßen ausdrücklich eine Mitgliedschaft in den Rehabilitationsportgruppen /Funktionstrainingsgruppen, um die eigenverantwortliche Durchführung zu fördern und nachhaltig zu sichern. Ist dies nicht erwünscht, besteht die Möglichkeit ausgewählte Gruppenangebote für Nichtmitglieder kostenfrei wahrzunehmen.

Gemeinnützige Vereine bestehen in erster Linie aus Mitgliedern.

Abrechnung

Die Erstattungsanträge werden vom Verein bei dem zuständigen Kostenträger eingereicht. Mit der ärztlichen Verordnung muss sich die oder der Versicherte die Kostenübernahme durch die Krankenkasse vorab bestätigen lassen.